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   BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79   

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BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79 (https://dejure.org/1980,18376)
BAG, Entscheidung vom 17.04.1980 - 2 AZR 5/79 (https://dejure.org/1980,18376)
BAG, Entscheidung vom 17. April 1980 - 2 AZR 5/79 (https://dejure.org/1980,18376)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63

    Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (vgl. BAG 16, 134 [136] und 21, 248 [255] = AP Nr. 14 und AP Nr. 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

    Ein Umsatzrückgang kann eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn dadurch der Arbeitsanfall so zurückgeht, daß für einen oder mehrere Arbeitnehmer das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung entfällt (vgl. BAG 16, 134 [137] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

    Vom Gericht nachzuprüfen ist dagegen, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründe (z.B. Einschränkung der Produktion, Arbeitsmangel, bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen) tatsächlich vorliegen und wie sich diese Umstände im betrieblichen Bereich auswirken (vgl. das Urteil des Senats - 2 AZR 133/77 - vom 7. Dezember 1978 [AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte KündigungJ[zu II 1 b der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; ferner Herschel, Anm. zu BAG AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im ArbeitsVerhält nis, 3. Aufl., Rz 311 bis 314 [S. 130 f.]).

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
    Dazu gehört wie bei einer Rüge nach § 139 ZPO, daß die Revision darlegt, was der Kläger noch vorgetragen hätte (vgl. für § 139 ZPO BAG AP Nr. 8 zu § 322 ZPO).

    Bei einer Rüge nach § 286 ZPO muß nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht eine Beweisaufnahme unterlassen haben soll (BAG AP Nr. 8 zu § 322 ZPO [zu I der Gründe]).

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (vgl. BAG 16, 134 [136] und 21, 248 [255] = AP Nr. 14 und AP Nr. 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

    Umsatzrückgang, Gewinnverfall und Unrentabilität können eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sie der Arbeitgeber zum Anlaß nimmt, zum Zwecke der Kostenersparnis durch Ratio nalisierungsmaßnahmen innerbetriebliche Veränderungen durch zuführen, durch die die Zahl der Arbeitsplätze verringert wird, oder wenn für den Arbeitgeber keine Möglichkeit besteht, durch andere Maßnahmen als durch eine Änderung der Vertragsbedingungen des Arbeitnehmers die Kosten zu senken (vgl. BAG 21, 248 [255] = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
    Vom Gericht nachzuprüfen ist dagegen, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründe (z.B. Einschränkung der Produktion, Arbeitsmangel, bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen) tatsächlich vorliegen und wie sich diese Umstände im betrieblichen Bereich auswirken (vgl. das Urteil des Senats - 2 AZR 133/77 - vom 7. Dezember 1978 [AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte KündigungJ[zu II 1 b der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; ferner Herschel, Anm. zu BAG AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im ArbeitsVerhält nis, 3. Aufl., Rz 311 bis 314 [S. 130 f.]).
  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71

    Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 BGB

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
    Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmißbrauchs nichtig sein, wenn sie aus anderen Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfaßt sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt und deshalb nicht mehr vom Recht gebilligt werden kann (vgl. BAG 10, 207 [211] = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung [zu IV 1 der Gründe]; BAG 24, 438 [443] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB; Hueck, KSchG, 10. Aufl., Einl. 6 [Rz 84 bis 90]).
  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 336/71

    Kündigung - Zweiwochenfrist - Befristung

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
    Die Vorschrift des § 242 BGB ist auf Kündigungen neben § 1 KSchG nur in beschränktem Umfang anwendbar, und zwar sowohl für Arbeitnehmer, die unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, wie auch für solche, die vom Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht erfaßt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 24, 292 [298 ff.] = AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969 [zu 4 der Gründe]; zuletzt BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit [zu 3 a der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
    a) Die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher der Nachprüfung nur dahin unterliegt, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, oder ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt hat (BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 T0A).
  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
    Die organisatorischen Maßnahmen, die der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb dem Umsatzrückgang oder der verschlechterten Ertragslage anzupassen, sind nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, wohl aber daraufhin nachzuprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung 13.
  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
    a) Die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher der Nachprüfung nur dahin unterliegt, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, oder ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt hat (BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 T0A).
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
    a) Die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher der Nachprüfung nur dahin unterliegt, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, oder ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt hat (BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 T0A).
  • BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58

    Kündigung - Bestandsschutz - Schadensersatzpflicht

  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung -

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 102/68

    Kündigung - Betriebsbedingte Gründe - Zurückziehen der Kündigung - Betriebliche

  • BAG, 30.08.1966 - 1 AZR 456/65

    PVV - Gefahrgeneigte Arbeit - Haftungsbeschränkung - Arbeitnehmerhaftung

  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 206/52

    Rechtsmittel

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